Betriebliche Dosimetrie
In besonderen Fällen ist der Einsatz von betrieblichen Dosimetern sinnvoll. Diese Einsatzgebiete sind z. B.:
- die Ermittlung der Personendosis an Personen, die den Kontrollbereich betreten
(z. B. Besucher, Handwerker u. ä.), - die arbeitswöchentliche Ermittlung der Personendosis von Schwangeren
(s. Schwangerschaftsüberwachung), - zur Überwachung bei besonderen Gefahren
(z. B. Tätigkeiten in Strahlungsfeldern mit örtlich hohen Dosisleistungen) - oder zur Überprüfung der Personendosis bei Aufnahme neuer Tätigkeiten oder Verfahren.
Als betriebliches Dosimeter ist daher der Einsatz eines direkt ablesbaren eletronischen Personendosimeters - nach Möglichkeit mit akustischen Warnfunktionen - sinnvoll.
Die LPS stellt daher auf Leihbasis geeichte und direkt ablesbare elektronische Personendosimeter vom Typ EPD®Mk2 für die personendosimetrische Überwachung zur Verfügung.
Eine ggf. amtliche Personendosimetrie (z. B. mit einem Filmdosimeter) bleibt davon unberührt.

Foto: An der Brust getragenes EPD®Mk2
Eingeschränkter Anwendungsbereich der elektronischen Personendosimeter
Die elektronischen Personendosimeter können nur in Bereichen eingesetzt werden, in denen die Dosisleistung 1 Sv/h nicht überschreitet. Bei der Anwendung von gepulster Strahlung kann es zum Überschreiten dieser Dosisleistung von 1 Sv/h im Puls des Nutzstrahles kommen, daher sind die EPD Mk2 im Allgemeinen nicht geeignet, die Dosis im Nutzstrahl einer Röntgenanlage richtig zu messen.
Im Streustrahlenfeld und unter Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung kann erfahrungsgemäß auch bei gepulster Röntgenstrahlung eine richtige Dosismessung erfolgen. Der Einsatz eines EPD Mk2 in gepulsten Strahlenfeldern bleibt jedoch immer eine Einzelfallentscheidung.