FAQ
Fragen zur Organisation
Was muss ich tun, wenn ich mich überwachen lassen will?
Was muss ich tun, wenn ich keine Dosimetersendung erhalten habe?
Die Messstelle verschickt die Dosimeter normalerweise so rechtzeitig, dass Sie Ihre Dosimeter vor dem Wechseltermin erhalten müssten. Sollte die Sendung bei Ihnen noch nicht eingegangen sein, so melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner, der oben auf dem Zuordnungs- und Ergebnisbogen genannt ist.
Bei Rückfragen geben Sie bitte Ihre Betriebsnummer an.
Darf eine andere Person mein Dosimeter benutzen?
Was bedeuten die Kurzzeichen auf dem Ergebnisbogen, die hinter der Dosis erscheinen?
Technische Fragen zu einem Dosimetertyp
Welche Nachweisgrenze hat ein amtliches Dosimeter?
Allgemeine Fragen
Woher erhalte ich eine Zusammenstellung über meine bisherige berufliche Strahlenexposition?
Seit 1997 sammelt das Strahlenschutzregister (§12c ATG) alle Informationen über die berufliche Strahlenexposition aller amtlich überwachten Personen, d. h. die Ergebnisse der Personendosismessstellen und der Inkorporationsmessstellen werden an das Strahlenschutzregister übermittelt.
Das Strahlenschutzregister soll langfristig die Stelle sein, die Auskunft über die berufliche Lebensdosis gibt. Allerdings verfügt das Strahlenschutzregister noch nicht über alle notwendigen Informationen, weil die Ergebnisse aus früheren Jahren zz. vom Strahlenschutzregister noch analysiert und eingepflegt werden.
Somit müssen Sie sich an jede Messstelle wenden, von der Sie amtlich überwacht wurden. Damit jemand eine Auskunft über Ihre Lebensdosis erhält, bedarf es einer Einverständniserklärung von Ihnen zur Datenweitergabe.
Wie lange muss ich die Ergebnisse der Überwachung aufbewahren?
Bin ich Kategorie A oder Kategorie B Person?
Zu welcher Kategorie eine Person gehört, hängt vom Umgang mit der ionisierenden Strahlung ab.
Der Strahlenschutzbeauftragte muss abschätzen, ob es im Kontrollbereich möglich ist, dass die überwachte Person eine höhere Ganzkörperdosis als 6 mSv/a erhalten kann. Wenn dies möglich ist, dann gehört die Person zur Kategorie A ansonsten zur Kategorie B.
Ihre zuständige Aufsichtsbehörde kann Ihnen bei der Entscheidung weiterhelfen.