Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte

Kursinfo
Medizin
Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte
gemäß Anlage 2.1 der Richtlinie Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte zur StrlSchV und zur RöV
Neben einem Grundkurs benötigen Ärzte, die anstreben, durch die zuständige Behörde zur Durchführung der ärztlichen Überwachung nach den §§ 77, 78, 79 und 81 StrlSchV ermächtigt zu werden, diesen Spezialkurs. Die Ermächtigung darf nur einem Arzt erteilt werden, der die für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweist.
Wird die Fachkunde bei der Behörde beantragt, so bedarf es neben dem Nachweis zur Berufsausbildung der sogenannten Sachkunde auch des Nachweises, Grund- und Spezialkurs im Strahlenschutz erfolgreich abgeschlossen zu haben. Eine Fachkunde ist durch die Behörde auf fünf Jahr zu befristen.

Angesprochen sind Beriebsärzte, Arbeitsmediziner und andere Ärzte, die eine Ermächtigung im oben genannten Sinne anstreben.


Inhaltliche Schwerpunkte

  • Aufgaben des ermächtigten Arztes
  • Ärztliche Begutachtung von Strahlenschäden
  • Vorschriften zum Strahlenschutz
  • Überwachungsmaßnahmen (physikalisch, arbeitsmedizinisch)
  • Strahlenschutzberechnungen
  • Medizinische Maßnahmen bei Strahlenunfällen
  • Dosisbegriffe und -einheiten
  • Überprüfung der Kenntnisse
  • Strahlenbiologische Effekte / Risikobetrachung
  • Physikalische Grundlagen
  • Anwendungsgebiete ionisierender Strahlen
  • Biologische Indikatorsysteme
Hinweis
Durch die Ärztekammern werden im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens Fortbildungspunkte vergeben. Laut Fortbildungsordnung der Berliner Ärztekammer sind für diesen Kurs ca. 50 Pkt. geplant.