Im §170 StrlSchG ist geregelt, dass der Strahlenschutzverantwortliche für jede beruflich strahlenexponierte Person eine sogenannte SSR-Nummer beim Strahlenschutzregister beantragen muss. Für die Erzeugung der SSR-Nummer werden die Sozialversicherungsnummer und zusätzliche Personendaten benötigt. Nach der Erzeugung der SSR-Nummer können die Datensätze als sogenannte csv-Datei beim SSR heruntergeladen werden.
Diese dort heruntergeladene Datei benötigt die LPS um die SSR-Nummern und die Personendaten in ihren Datenbestand aufzunehmen.
Damit wir die csv-Dateien einem Kunden zuordnen können, muss sich der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) einmalig mit Angaben zu seinem Arbeitgeber registrieren lassen.
Danach kann über den Nutzerlogin die csv-Dateien hochgeladen werden bzw. der Bearbeitungsstand verfolgt werden.