Liebe Kursteilnehmende,
Um das Ansteckungsrisiko mit dem Erreger SARS-CoV-2 für alle Beteiligten zu reduzieren, führen wir unsere Präsenzveranstaltungen unter folgenden Bedingungen durch:
- an jedem Kurstag ist ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltest 24h / PCR-Test 48h vorzulegen
- in den Räumlichkeiten der LPS ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Eine Auswahl von Teststellen in Berlin finden Sie unter https://www.direkttesten.berlin
In den Räumlichkeiten der LPS besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Der überwiegende Anteil der Kurse wird als sogenannter Blended-Learning-Kurs angeboten.
Weitere Informationen über die Formate der Kursdurchführung finden Sie hier
Hinweise für die technische Durchführung finden Sie hier:
https://www.lps-berlin.de/onlinekurse
Hinweise zu verlängerten Aktualisierungsfristen
https://www.fs-ev.org/service/strahlenschutz-in-der-corona-krise
Seit dem 31.12.2018 sind das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27.06.2017 und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29.11.2018 in Kraft und haben damit die Röntgenverordnung (RöV) und „alte“ Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) abgelöst.
Informationen über Änderungen bezüglich der Strahlenschutzkurse, Ihrer Fachkunde oder Genehmigung finden Sie in Kurzform hier.
Kursdurchführung nach Richtlinie
- Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin
- Strahlenschutz in der Medizin (Strahlentherapie und Nuklearmedizin)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte
Welchen Strahlenschutzkurs benötige ich?