Modul NH zum Erwerb der Fachkunde S9.2 im Strahlenschutz

Kurs-Bereich Technik

Informationen zur Richtlinie:

gemäß § 172 Absatz 1 Nummer 2 i.V.m. Absatz 2 Satz 2 StrlSchG, § 61 Absatz 1 StrlSchG und § 165 Absatz 3 StrlSchV Fachkundegruppe S9.2 der Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrSchV, deckt folgende Fachkundegruppen ab: S2.1, S2.2, S4.1, S5

Zielgruppe: Für wen ist der Kurs geeignet?

  • Dieser Kurs ist für folgende Anwendungen geeignet:
  • Einsatz als behördlich bestimmte Sachverständige für die Prüfung von Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität (gemäß § 172 Absatz 2 Satz 2 StrlSchG ).
  • Beratung gemäß § 61 Absatz 1 StrlSchG beim Anfall und der Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände
  • Sachverständigenleistungen für die Erstellung oder Ergänzung behördlicher Sanierungspläne für radioaktive Altlasten gemäß § 144 Abs. 1 StrlSchG
  • Beratung gemäß § 145 Abs. 2 i. V. m. § 165 Absatz 3 StrlSchV bei Sanierungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung der Exposition bei radioaktiven Altlasten

Hinweis

Voraussetzung für diesen Kurs ist der erfolgreiche Besuch der Module GH und OG.

Termine und Anmeldung

Veranstaltungsdatum -

Kursnummer: NH--B0126

Art der Durchführung Präsenz Präsenzunterricht in der LPS

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