Aufgrund der derzeitigen Situation wird der Lehrbetrieb der LPS bis zum 31.01.2021 eingestellt.
Da es ungewiss ist, ab wann wir den Lehrgangsbetrieb wieder normal durchführen dürfen, nehmen wir bis auf Weiteres keine Anmeldungen für Strahlenschutzkurse entgegen.
Sobald uns positive Informationen zur Durchführung von Lehrgängen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren und die Anmeldung für Kurse wieder ermöglichen.
Hinweise zu verlängerten Aktualisierungsfristen
https://www.fs-ev.org/service/strahlenschutz-in-der-corona-krise
Seit dem 31.12.2018 sind das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27.06.2017 und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29.11.2018 in Kraft und haben damit die Röntgenverordnung (RöV) und „alte“ Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) abgelöst.
Informationen über Änderungen bezüglich der Strahlenschutzkurse, Ihrer Fachkunde oder Genehmigung finden Sie in Kurzform hier.
Kursdurchführung nach Richtlinie
- Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin
- Strahlenschutz in der Medizin (Strahlentherapie und Nuklearmedizin)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte
Welchen Strahlenschutzkurs benötige ich?