Überprüfungsschwelle

Die Überprüfungsschwelle beträgt gemäß Richtlinie zur physikalischen Strahlenschutzkontrolle (RIPHYKO Teil1) 5 mSv. Ist die gemessene Personendosis kleiner als die Überprüfungsschwelle, wird die Personendosis der Körperdosis gleich gesetzt. Werden größere Werte ermittelt, so muss eine Einzelfallüberprüfung der gemessenen Persondosis erfolgen und ggf. die Körperdosis berechnet werden.