Einführung der MwSt. auf die Leistungen der Messstelle ab 01.01.2023

Die für 2021 angekündigte Einführung der Erhebung der Mehrwertsteuer auf die Leistungen der Messstelle, die durch die Verlängerung der Übergangsregelung in §27 Absatz 22 UstG zum 31.12.2022 (§27 Abs. 22a UstG) ausgesetzt wurde, erfolgt zum 01.01.2023.

Zum 01.01.2023 gibt es eine neue Preisliste sowie angepasste Allgemeinen Bedingungen der Messstelle
Beides finden Sie auf unserer Homepage unter Downloads. 

Aufgrund der geänderten Gesetzeslage muss die LPS für Leistungen, die ab dem Jahr 2023 erbracht bzw. abgeschlossen werden, die reguläre Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% erheben. Da wir unsere Leistungen mit der Lieferung berechnen, werden bereits jetzt Rechnung auf Grundlage der neuen Preisliste mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verschickt. Leistungen, die nur für das Jahr 2022 gelten, werden in einer separaten Rechnung erstellt.

Für Fragen wenden Sie sich am besten an die Ihnen bekannte Kontaktperson.