Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte
gemäß Anlage 2.1 der Richtlinie "Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte zur StrlSchV und zur RöV"
HINWEIS:
Mit Einführung der neuen Strahlenschutzverordnung vom 29.11.2018 (in Kraft seit 31.12.2018) darf gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 die Kursteilnahme aller für eine Ausbildung im Strahlenschutz relevanter Kurse zum Zeitpunkt der Antragsstellung für die Ermächtigung bei der zuständigen Stelle insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Das bedeutet, dass Teilnehmer dieses Kurses nur dann an dem Kurs teilnehmen sollten, wenn der Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte (GR) noch keine 5 Jahre zurück liegt. Sonst empfehlen wir zunächst den Grundkurs zu wiederholen.
Neben einem Grundkurs benötigen Ärzte, die anstreben, durch die zuständige Behörde zur Durchführung der ärztlichen Überwachung nach den §§ 77, 78,79 und 81 StrlSchV ermächtigt zu werden, diesen Spezialkurs. Die Ermächtigung darf nur einem Arzt erteilt werden, der die für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweist.
Wird die Fachkunde bei der Behörde beantragt, so bedarf es neben dem Nachweis zur Berufsausbildung und der sogenannten Sachkunde auch des Nachweises, Grund- und Speziakurs im Strahlenschutz erfolgreich abgeschlossen zu haben. Eine Fachkunde ist durch die Behörde auf fünf Jahre zu befristen.
Angesprochen sind Betriebsärzte, Arbeitsmediziner und andere Ärzte, die eine Ermächtigung im oben genannten Sinne anstreben.
Inhaltliche Schwerpunkte
- Strahlenbiologische Effekte / Risikobetrachung
- Medizinische Maßnahmen bei Strahlenunfällen
- Ärztliche Begutachtung von Strahlenschäden
- Vorschriften zum Strahlenschutz
- Überwachungsmaßnahmen (physikalisch, arbeitsmedizinisch)
- Strahlenschutzberechnungen
- Biologische Indikatorsysteme
- Dosisbegriffe und -einheiten
- Physikalische Grundlagen
- Anwendungsgebiete ionisierender Strahlen
- Aufgaben des ermächtigten Arztes
- Überprüfung der Kenntnisse