Strahlenschutz für Anwender offener radioaktiver Stoffe

Über eine Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnun (StrlSchV) müssen verfügen:

  • Strahlenschutzbeauftragte, die z. B. für Radionuklidlaboratorien, in denen mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird, bestellt werden sollen
  • Eventuell Mitarbeiter an Beschleunigern

Die Fachkundeanerkennung erfolgt durch die zuständige Stelle des Bundeslandes, in dem der Firmensitz liegt.
Die Lehrinhalte und der Umfang der Kurse sind in der Fachkunde-Richtlinie festgelegt und richten sich nach der Art der Anwendung und der Quellen sowie nach der Höhe der Aktivität. Je höher die Aktivität, desto höher das Anforderungsniveau.

Kurse
GH Grundlagen für die Fachkunde mit erhöhtem Anforderungsniveau, Aktivität bis zum 106 fachen der Freigrenze
OG Aufbaumodul für den Umgang mit offenen Stoffen, Aktivitäten bis zum 105 fachen der Freigrenze
OH Aufbaumodul für den Umgang mit offenen Stoffen, Aktivitäten über dem 105 fachen der Freigrenze
Aktualisierungen Hinweise beachten!
FST4 Aktualisierung für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen, Modul AR, AU, AO und AFA