Beschäftigungskategorien A und B

Einstufung beruflich exponierter Personen in die Kategorien

Laut § 71 Abs. 1 StrlSchV müssen beruflich exponierte Personen der Kategorie A oder B zugeordnet werden. Zur Entscheidung, wer in welche Kategorie einzuordnen ist, sind Zahlenwerte für die effektive Dosis und auch die Organdosis in § 71 StrlSchV angegeben, die in folgender Tabelle zusammengefasst sind. Die Überschreitung je eines Werte wäre für die Einstufung ausschlaggebend.

Einstufungswerte

Kategorie berufliche
Strahlenexposition
A B
effektive Dosis mehr als 6 mSv/Jahr mehr als 1 mSv/Jahr
Organdosis Augenlinse mehr als 15 mSv/Jahr ---

Organdosis Haut, Hände, Unterarme, Füße, Knöchel

mehr als 150 mSv/Jahr mehr als 50 mSv/Jahr

In der Bundesrat Drucksache 423/18 heißt es zu § 71 weiterhin:

Die Einstufung in Kategorie A oder B ist dabei auch zulässig, wenn eine Überschreitung der genannten Dosiswerte nicht zu erwarten ist, da dies den Schutz der Person verbessert. Dies kann beispielsweise auch aus organisatorischen Gründen sinnvoll sein.

Zur Erläuterung

Kategorie-A-Personen sind verpflichtet, an einer jährlich wiederkehrenden ärztlichen Überwachung durch den ermächtigten Arzt teilzunehmen. Für Kategorie-B-Personen gilt diese Verpflichtung nicht. Bei dieser ärztlichen Untersuchung wird immer ein großes Blutbild erstellt.
Gerade beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen, wo Inkorporationsgefahren bestehen, ist das große Blutbild ein sehr wichtiges diagnostisches Mittel, um das blutbildende System im Hinblick auf Strahlenexpositionen zu beurteilen. Sowohl beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen als auch für alle interventionell tätigen Ärzte ist eine allgemeine Begutachtung der Haut sinnvoll. Zudem wird für letztere Gruppe eine augenärztliche Kontrolle empfohlen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Werte für die Einstufung in die Kategorie A wirklich überschritten werden, ist eher gering.
Die Werte der effektiven Dosis und Organdosis sind messtechnisch nicht darstellbar, sondern müssen aus Messungen der Personendosis bzw. der Ortsdosis abgeleitet werden.

Aus Gründen eines verbesserten Schutzes der beruflich exponierten Personen empfehlen wir daher, alle Personen, die arbeitstäglich durchschnittlich mehr als 20 min Durchleuchtungszeit haben, in die Kategorie A einzuteilen. Auch sollten aus verbesserten Schutzgründen alle Personen, die täglich mit offenen radioaktiven Stoffen von einigen 100 MBq Einzelaktivität umgehen, der Kategorie A zugeordnet werden.*

* Die Empfehlungen zur Einstufung basieren auf LPS-internen Mess- und Erfahrungswerten für einen verbesserten Schutz für Personal, welches beruflich ionisierender Strahlung oder erhöhten Aktivitäten ausgesetzt ist. Sie stellen jedoch keine verbindlichen Handlungsanweisungen dar.