Übergabe der SSR-Nummer an die LPS

Im §170 StrlSchG ist geregelt, dass der Strahlenschutzverantwortliche für jede beruflich strahlenexponierte Person eine sogenannte SSR-Nummer beim Strahlenschutzregister beantragen muss.

Für die Erzeugung der SSR-Nummer werden die Sozialversicherungsnummer und zusätzliche Personendaten benötigt. Nach der Erzeugung der SSR-Nummer können die Datensätze als csv-Datei beim SSR heruntergeladen werden.

Diese dort heruntergeladene Datei benötigt die LPS, um die SSR-Nummern und die Personendaten in ihren Datenbestand aufzunehmen. Damit wir die csv-Dateien einem Kunden zuordnen können, muss sich der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) einmalig mit Angaben zu seinem Arbeitgeber registrieren lassen.

Danach kann über den Nutzerlogin die csv-Dateien hochgeladen werden bzw. der Bearbeitungsstand verfolgt werden.