Kurse zum Erwerb der Fachkunde im Bereich Röntgentechnik
Die LPS bietet Ihnen gemäß Fachkunderichtlinie Technik nach RöV die nachfolgend aufgeführten, behördlich anerkannten Strahlenschutzkurse an. Möchten Sie sich zu einem der Kurse anmelden, geben Sie bitte die gewünschte Fachkundegruppe oder den Kurscode an.
Fachkunde- Gruppe | Anwendungsgebiet | Dauer | Kurs- Code |
|---|---|---|---|
R1 | Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der zerstörungsfreien Materialprüfung | - | - |
R1.1/S3.2 | in Kombination mit Fachkundegruppe S3.2 (Leitung und Aufsicht des genehmigungspflichtigen Umgangs mit umschlossenen radioaktiven Stoffen in der technischen Radiographie und Radioskopie) | 46 h | |
R1.2/S3.1 | in Kombination mit Fachkundegruppe S3.1 (Durchführung des genehmigungspflichtigen Umgangs mit umschlossenen radioaktiven Stoffen in der technischen Radiographie und Radioskopie vor Ort) | 38 h | |
R2 | Betrieb von Röntgeneinrichtungen für die Röntgenstreuung, Röntgenbeugung und Röntgenanalyse | 24 h | |
R3 | Betrieb von Röntgeneinrichtungen, die in Konstruktion und Eigenschaften Voll- und Hochschutzgeräten entsprechen, sowie von Hochschutzgeräten, Störstrahlern und Gepäckdurchleuchtungseinrichtungen. Der Kurs ist auch für andere Anwender von Röntgenstrahlung geeignet (R4, R7, R10 und R11). | 12 h | |
R4 | Betrieb von Schulröntgeneinrichtungen (Der Kurs entspricht inhaltlich dem R3-Kurs. Bei Anmeldung zum R3-Kurs bitte R4 zusätzlich angeben!) | 12 h | HV/R4 |
R5 | Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern | - | - |
R5.1 | Personen, die diese Tätigkeit leiten und beaufsichtigen. (Der Kurs ist auch geeignet für den Betrieb von Elektronenbeschleunigern. Siehe R8-Kurs! Die Fachkundegruppe R5.1 beinhaltet R5.2 und R6.2.) | 32 h | R51 |
R5.2 | Personen, die diese Tätigkeit vor Ort durchführen | 16 h | R52 |
R6 | Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern, die der Qualitätssicherung gemäß der §§ 16 und 17 RöV unterliegen. | - | - |
R6.1 | Personen, die diese Tätigkeit leiten und beaufsichtigen. (Der Kurs ist auch geeignet für Tätigkeit als Sachverständiger nach §4a (1) RöV. Siehe R9-Kurs! Die Fachkundegruppe R6.1 beinhaltet R6.2, R5.1, R5.2) | 40 h | R61 |
R6.2 | Personen, die diese Tätigkeit vor Ort durchführen (Die Fachkundegruppe R6.2 beinhaltet R5.2.) | 24 h | R62 |
R7 | Betrieb von Röntgeneinrichtungen außerhalb der übrigen Fachkundegruppen (z. B. Rechtsmedizin). Der Kurs entspricht inhaltlich dem R3-Kurs zuzüglich einem, von der zuständigen Behörde festzulegenden, Inhalt. Daher bitte bei HV anmelden mit Hinweis auf R7! | 12 h | HV/R7 |
R8 | Betrieb von Elektronenbeschleunigern, Beschleunigungsspannung max. 1 MV (Der Inhalt entspricht dem des R5.1-Kurses. Bei Anmeldung zum R5.1-Kurs bitte R8 zusätzlich angeben!) | 32 h | R51/R8 |
R9 | Tätigkeit als Sachverständiger nach §4a (1) RöV (Der Inhalt entspricht dem des R6.1-Kurses. Bei Anmeldung zum R6.1-Kurs bitte R9 zusätzlich angeben!) | 40 h | R61/R9 |
R10 | Wahrnehmung von Aufgaben oder Beschäftigung von Personen im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler (Der Inhalt entspricht dem des R3-Kurses. Bei Anmeldung zum R3-Kurs bitte R10 zusätzlich angeben!) | 12 h | HV/R10 |
R11 | Wartung und Instandsetzung von Projektionseinrichtungen mit Beschleunigungsspannungen bis 40 kV (Der Inhalt entspricht dem des R3-Kurses. Bei Anmeldung zum R3-Kurs bitte R11 zusätzlich angeben!) | - | - |
