Strahlenschutzkurse in der LPS in Berlin

Ihr bundesweiter, kompetenter Partner für die Aus- und Fortbildung zum Erwerb und zur Aktualisierung Ihrer Fachkunde bzw. von Kenntnissen im Strahlenschutz.

Kurse zum Erwerb der Fachkunde im Bereich Röntgentechnik

Die LPS bietet Ihnen gemäß Fachkunderichtlinie Technik nach RöV die nachfolgend aufgeführten, behördlich anerkannten Strahlenschutzkurse an. Möchten Sie sich zu einem der Kurse anmelden, geben Sie bitte die gewünschte Fachkundegruppe oder den Kurscode an.

Fachkunde- Gruppe

Anwendungsgebiet

Dauer

Kurs- Code

R1

Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der zerstörungsfreien Materialprüfung

-

-

R1.1/S3.2

in Kombination mit Fachkundegruppe S3.2 (Leitung und Aufsicht des genehmigungspflichtigen Umgangs mit umschlossenen radioaktiven Stoffen in der technischen Radiographie und Radioskopie)

46 h

BG

R1.2/S3.1

in Kombination mit Fachkundegruppe S3.1 (Durchführung des genehmigungspflichtigen Umgangs mit umschlossenen radioaktiven Stoffen in der technischen Radiographie und Radioskopie vor Ort)

38 h

PG

R2

Betrieb von Röntgeneinrichtungen für die Röntgenstreuung, Röntgenbeugung und Röntgenanalyse
(Die Fachkundegruppe R2 beinhaltet R3, R4, R10, R11.)

24 h

CG

R3

Betrieb von Röntgeneinrichtungen, die in Konstruktion und Eigenschaften Voll- und Hochschutzgeräten entsprechen, sowie von Hochschutzgeräten, Störstrahlern und Gepäckdurchleuchtungseinrichtungen. Der Kurs ist auch für andere Anwender von Röntgenstrahlung geeignet (R4, R7, R10 und R11).

12 h

HV

R4

Betrieb von Schulröntgeneinrichtungen (Der Kurs entspricht inhaltlich dem R3-Kurs. Bei Anmeldung zum R3-Kurs bitte R4 zusätzlich angeben!)

12 h

HV/R4

R5

Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern

-

-

R5.1

Personen, die diese Tätigkeit leiten und beaufsichtigen. (Der Kurs ist auch geeignet für den Betrieb von Elektronenbeschleunigern. Siehe R8-Kurs! Die Fachkundegruppe R5.1 beinhaltet R5.2 und R6.2.)

32 h

R51

R5.2

Personen, die diese Tätigkeit vor Ort durchführen

16 h

R52

R6

Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern, die der Qualitätssicherung gemäß der §§ 16 und 17 RöV unterliegen.

-

-

R6.1

Personen, die diese Tätigkeit leiten und beaufsichtigen. (Der Kurs ist auch geeignet für Tätigkeit als Sachverständiger nach §4a (1) RöV. Siehe R9-Kurs! Die Fachkundegruppe R6.1 beinhaltet R6.2, R5.1, R5.2)

40 h

R61

R6.2

Personen, die diese Tätigkeit vor Ort durchführen (Die Fachkundegruppe R6.2 beinhaltet R5.2.)

24 h

R62

R7

Betrieb von Röntgeneinrichtungen außerhalb der übrigen Fachkundegruppen (z. B. Rechtsmedizin). Der Kurs entspricht inhaltlich dem R3-Kurs zuzüglich einem, von der zuständigen Behörde festzulegenden, Inhalt. Daher bitte bei HV anmelden mit Hinweis auf R7!

12 h

HV/R7

R8

Betrieb von Elektronenbeschleunigern, Beschleunigungsspannung max. 1 MV

(Der Inhalt entspricht dem des R5.1-Kurses. Bei Anmeldung zum R5.1-Kurs bitte R8 zusätzlich angeben!)

32 h

R51/R8

R9

Tätigkeit als Sachverständiger nach §4a (1) RöV (Der Inhalt entspricht dem des R6.1-Kurses. Bei Anmeldung zum R6.1-Kurs bitte R9 zusätzlich angeben!)

40 h

R61/R9

R10

Wahrnehmung von Aufgaben oder Beschäftigung von Personen im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler (Der Inhalt entspricht dem des R3-Kurses. Bei Anmeldung zum R3-Kurs bitte R10 zusätzlich angeben!)

12 h

HV/R10

R11

Wartung und Instandsetzung von Projektionseinrichtungen mit Beschleunigungsspannungen  bis 40 kV (Der Inhalt entspricht dem des R3-Kurses. Bei Anmeldung zum R3-Kurs bitte R11 zusätzlich angeben!)

-

-