Strahlenschutz für den Bereich Röntgentechnik
Personen, die Röntgen- oder Störstrahler in der Technik anwenden, müssen die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde besitzen. Diese wird in der Regel durch eine für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung (die sog. Sachkunde) und die erfolgreiche Teilnahme an behördlich anerkannten Kursen erworben. Die Anforderungen an die Fachkunde und an Kenntnisse sind in der Fachkunderichtlinie Technik nach Röntgenverordnung vom 27. 05. 2003 geregelt. Die LPS bietet Ihnen solche Strahlenschutzkurse an. Die Kurse vermitteln Gesetzeswissen, naturwissenschaftliche Grundlagen des Strahlenschutzes und beinhalten ggf. praktische Übungen.
Die Fachkunde ist erforderlich für Strahlenschutzbeauftragte und auch für Strahlenschutzverantwortliche, wenn diese keine Strahlenschutzbeauftragten bestellen.
Folgende Anwender von Röntgenstrahlung benötigen die Fachkunde Technik nach RöV:
- Strahlenschutzverantwortliche, die Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler selbst betreiben, deren Betrieb leiten oder beaufsichtigen
- Strahlenschutzbeauftragte
- Personen, die geschäftsmäßig Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler prüfen, erproben, warten oder instand setzen, geschäftsmäßig die Qualitätssicherung entsprechend den §§ 16 und 17 RöV durchführen oder diese Tätigkeiten leiten oder beaufsichtigen
- Sachverständige nach § 4a (1) RöV
- Personen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler Aufgaben selbst wahrnehmen oder Personen beschäftigen

