Strahlenschutz für Beschäftigte im Bereich Bergbau
In Betrieben, die mit der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranbergbaus zu tun haben, sind Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen. Sie müssen den 3-tägigen Kursteil für den Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen bis zum 106-fachen der Freigrenze sowie den speziellen 2-tägigen Kursteil (NU, siehe unten) zu den naturwissenschaftlichen und gesetzlichen Grundlagen gemäß Teil 3 StrlSchV erfolgreich besuchen.

