Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29.11.2018 sieht zum Schutz der Gesundheit beruflich strahlenexponierter Personen die arbeitsmedizinische Vorsorge durch ermächtigte Ärzte vor. Dies sind in der Regel Arbeitsmediziner, die eine spezielle im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde erwerben. Sie können dann von der zuständigen Behörde dazu ermächtigt werden, die arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durchzuführen.
Kurse |
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Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte und Medizinphysik-Experten |
Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte |
Aktualisierung Hinweise beachten! |
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Aktualisierung der Fachkunde ermächtigte Ärzte |