Kurse zum Erwerb der Fachkunde für Feuerwehr und Polizei
Die LPS bietet Strahlenschutzkurse entsprechend der Fachkunderichtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung vom 18. 06. 2004 und der Fachkunderichtlinie Technik nach Röntgenverordnung vom 27. 05. 2003 in Modulform an. Welches Modul für den Kursteilnehmer das richtige ist, hängt davon ab, ob mit Röntgengeräten oder mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird und welches Gefährdungspotential vorliegt. Welcher Kurs besucht werden muss, entscheidet letztlich das Gewerbeaufsichtsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der genehmigte Umgang mit ionisierender Strahlung fällt (in Berlin, z.B. das Landesamt für Arbeitschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit – LAGetSi)
Die im Folgenden nicht erwähnten Module bzw. Fachkundegruppen für weitere Anwendungsgebiete ionisierender Strahlung sind im Bereich Polizei und Feuerwehr kaum anzutreffen.
Empfohlene Module und Fachkundegruppen (nach StrlSchV):
Fachkunde- Gruppe | Anwendungsgebiet | Dauer | Kurs- Code |
|---|---|---|---|
S1.1 - S1.3, S2.1 | Anwendung von Kontrollpräparaten (z.B., Cs-137, Co-60 und Sr-90) für Strahlenmessgeräte, Verwendung von Ni-63 in ECD-Gaschromatographen | 14 h | GG |
S2.2 | Anwendung von umschlossenen radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten bis zum 106-fachen der Freigrenze | 26 h | GH |
S2.3 | Anwendung von umschlossenen radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten oberhalb des 106-fachen der Freigrenze | 26 h + 13 h | GH + UH |
S4.1 | Anwendung offener radioaktiver Stoffe mit Aktivitäten bis zum 105-fachen der Freigrenze | 26 h + 13 h | GH + OG |
S4.2 | Anwendung offener radioaktiver Stoffe mit Aktivitäten über dem 105-fachen der Freigrenze | 26 h + 28 h | GH + OH |
Empfohlene Module und Fachkundegruppen (nach RöV):
Fachkunde- Gruppe | Anwendungsgebiet | Dauer | Kurs- Code |
|---|---|---|---|
R2 | Betrieb von Röntgenanalysegeräten | 24 h | CG |
R3 | Betrieb von Gepäckdurchleuchtungseinrichtungen und Schulröntgen (R3) | 12 h | HV |
Spezielle Kurse im Strahlenschutz für Feuerwehr und Polizei mit Abschlußzertifikat
Kommt es zu Einsätzen von Kräften der Polizei oder Feuerwehr, die im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen stehen, ist es oftmals erforderlich, vor Ort für den Selbstschutz die richtigen Entscheidungen zu treffen (z. B. Interpretation von Strahlungsmesswerten, Begrenzung der Einsatzzeit, Verwendung von Schutzmitteln, usw.). Für diese Arbeitsgebiete gibt es keine Fachkunde im Strahlenschutz. Einige vage Anhaltspunkte, welche Ausbildung erforderlich ist, liefern die Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 (FwDV 500 – Einheiten im ABC-Einsatz) und der Leitfaden 450 der Polizei (LF 450 ABC-Wesen der Polizei). Strahlenschutzkurse für Kräfte der Polizei und der Feuerwehr orientieren sich an den Modulvorgaben der Fachkunderichtlinien und werden inhaltlich mit den Dienststellen entsprechend ihrer besonderen Wünsche in Abhängigkeit von der zu unterrichtenden Zielgruppe abgestimmt. Solche Zielgruppen können z. B. sein:
- Brandmeisteranwärter (Strahlenschutzkurs im Rahmen ihrer Ausbildung)
- Einsatzkräfte vor Ort
- Einsatzleiter
- Mitarbeiter von Strahlenspürtrupps
- Dienststellenleiter
Ihr Ansprechpartner ist Herr R. Strilek, der Sie auf Grund seiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet gern und fachkompetent in allen Fragen der Strahlenschutzweiterbildung beraten wird.
