Strahlenschutzkurse in der LPS in Berlin

Ihr bundesweiter, kompetenter Partner für die Aus- und Fortbildung zum Erwerb und zur Aktualisierung Ihrer Fachkunde bzw. von Kenntnissen im Strahlenschutz.

Anforderungen an den Erwerb der Sachkunde für Feuerwehr und Polizei

Sachkunde nach RöV

Mindestzeiten (in Monaten) für den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz in Abhängigkeit von der jeweiligen abgeschlossenen Berufsausbildung im naturwissenschaftlich-technischen Bereich:

Fachkunde- Gruppe

keine

Facharbeiter

Techniker Meister

Fachhochschul- und Hochschulabsolventen

R1.1

-

12

12

6

R1.2/R2

12

6

6

6

R3/R19/R11

0

0

0

0

R4

-

-

0

0

R5.1/R6.1

-

18

12

6

R5.2/R6.2

24

12

6

6

R7

-

-

12

6

bei geringem Risiko

12

9

6

3

R8

-

-

12

9

R9

-

-

-

12 (plus Zusatzforderungen)

Die Zeiten sind nach Beendigung der Berufsausbildung bzw. des Studiums zu erbringen

Sachkunde nach StrlSchV

Für den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz für den Bereich Technik gelten in Abhängigkeit von der Fachkundegruppe und dem Ausbildungsabschluss folgende Mindestzeiten (in Monaten):

Fachkunde- gruppe

Fachhoch-
schul- oder
Hochschul-
absolventen*)

Techniker, Meister oder inhaltlich gleichwertiger Abschluss*)

Abschluss in einem natur- wissenschaft- lichen oder technischen oder gewerblichen Ausbildungsberuf

Kein Abschluss im naturwissen-
schaftlich-
technischen Bereich

S1.1, S1.2, S1.2, S2.1

0

0

0

3

S2.2

0

3

3

12

S2.3

3

6

12

-

S3.1

3

3

6

12

S3.2

3

6

12

-

S4.1

3

6

9

24

S4.2

6

9

24

-

S4.3

6

9

-

-

S5, S6.1

0

0

0

3

S6.2, S6.3

9

24

-

-

S6.4

24

24

-

-

S7.1

0

0

0

3

S7.2, S7.3

3

6

9

-

- nicht vorgesehen bei dem betreffenden Ausbildungsabschluss

*) Ausbildungsabschluss im naturwissenschaftlich-technischen Bereich

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