Strahlenschutz für Feuerwehr und Polizei
Strahlenschutzkurse für Kräfte der Feuerwehr und der Polizei lassen sich jeweils in zwei große Gruppen einteilen. Die erste Gruppe umfasst alle Kurse zum Erwerb einer Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung und nach Strahlenschutzverordnung, die auch andere Personen aus dem technischen oder wissenschaftlichen Anwendungsbereich ionisierender Strahlung besuchen (siehe Strahlenschutzkurse im Bereich Technik). Im Polizei- und Feuerwehrbereich betrifft dies zum Beispiel die Verwendung von Kontrollpräparaten für Strahlungsmessgeräte oder auch den Einsatz von mit Ni-63 bestückten Gaschromatographen. Die zweite Gruppe umfasst Lehrgänge, die die Aus- und Weiterbildung von Personen zum Ziel haben, die im Einsatzfall Kenntnisse über ionisierende Strahlung für den Selbstschutz anwenden müssen.

