Strahlenschutzkurse für Zahnärzte
Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung (RöV)
Zahnärzte, die Röntgenstrahlung am Menschen zur Untersuchung anwenden, müssen im Besitz der Fachkunde im Strahlenschutz nach RöV sein. Der Besitz der Fachkunde im Strahlenschutz nach RöV berechtigt zur Stellung der rechtfertigenden Indikation einer Röntgenuntersuchung am Menschen. Der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz auf dem Gebiet der Intraoralen Röntgendiagnostik erfolgt in der Regel während des Studiengangs Zahnmedizin. Die Erlangung zusätzlicher Fachkunde (siehe weiter unten) erfolgt nach dem Studium der Zahnmedizin.
Grundkurs im Strahlenschutz (24h)
Die LPS bietet den Grundkurs im Strahlenschutz für Zahnärzte nach Röntgenverordnung für diejenigen Zahnärzte an, die Ihre Fachkunde in der Intraoralen Röntgendiagnostik nicht während des Studiums erworben haben. Die erfolgreiche Teilnahme (einschliesslich Prüfung) ist die Vorraussetzung zur Erlangung dieser Fachkunde. Kursinfo
Spezialkurs für Zahnärzte (8h)
Dieser Kurs ist nach dem Grundkurs im Strahlenschutz oder beim Vorliegen der Fachkunde in der Intraoralen Röntgendiagnostik zu absolvieren, falls Sie eine zusätzliche Fachkunde nach Nr. 2. - 4. (siehe Tabelle) benötigen. Die erfolgreiche Teilnahme am Spezialkurs (einschliesslich Prüfung) ist eine Vorraussetzung für die Erlangung der Fachkunde in diesen Spezialgebieten.
Dieser Kurs wird z. Z. von der LPS nicht angeboten.


