Anforderungen an den Erwerb der Sachkunde für Medizinphysik-Experten nach StrlSchV und RöV
Bitte beachten Sie die umfangreichen Anforderungen für Medizinphysik-Experten an den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung.
Für den Erwerb der Sachkunde für Medizinphysik-Experten gelten nach Röntgen- und nach Strahlenschutzverordnung folgende Mindestzeiten:
Nr. | Anwendungsgebiet | Mindestzeit |
|---|---|---|
1. | Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen (Röntgendiagnostik oder Behandlung) | 6 Monate Tätigkeit im Bereich des Strahlenschutzes bei Anwendungen von Röntgenstrahlung zur Untersuchung oder zur Behandlung von Menschen |
2. | Brachytherapie (Strahler und Afterloadingeinrichtungen) | 6 Monate Tätigkeit im Bereich des Strahlenschutzes bei Anwendungen der Brachytherapie |
3. | Teletherapie (Beschleuniger und Gammabetrahlungsvorrichtungen) | 6 Monate Tätigkeit im Bereich des Strahlenschutzes bei Anwendungen der Teletherapie |
4. | Nuklearmedizin | 6 Monate Tätigkeit im Bereich des Strahlenschutzes bei Anwendungen radioaktiver Stoffe in der Nuklearmedizin |

