Strahlenschutzkurse für medizinisches Assistenzpersonal
Fachkunde im Strahlenschutz
nach Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung
Medizinisch-Technische RadiologieassistentInnen (MTA-R) erhalten die Fachkunde mit dem Berufsabschluß.
Sie können Untersuchungen oder Behandlungen am Menschen mit Röntgenstrahlung, Radiopharmaka oder an Beschleunigern technisch durchführen.
Kenntnisse im Strahlenschutz
Über Kenntnisse im Strahlenschutz nach RöV müssen verfügen:
- Humanmedizinisches Personal mit abgeschlossener medizinischer Berufsausbildung z.B. Medizinische Fachangestellte (MFA), Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) und OP-Personal, die Röntgenstrahlung am Menschen unter Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes anwenden
- Tiermedizinische Fachangestellte (TFA), die Röntgenstrahlung an Tieren unter Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Tierarztes anwenden
Über Kenntnisse im Strahlenschutz nach StrlSchV müssen verfügen:
- Humanmedizinisches Personal mit abgeschlossener medizinischer Berufsausbildung z.B. Medizinische Fachangestellte (MFA), die in der Strahlentherapie und in der Nuklearmedizin gemäß der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin technisch mitwirken
- Tiermedizinische Fachangestellte (TFA), die radioaktive Stoffe an Tieren unter Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Tierarztes anwenden
- MTR, die an Beschleunigern arbeiten


