Strahlenschutzkurse für medizinisches Assistenzpersonal
Fachkunde im Strahlenschutz
nach Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung
Medizinisch-Technische RadiologieassistentInnen (MTA-R) erhalten die Fachkunde mit dem Berufsabschluß.
Sie können Untersuchungen oder Behandlungen am Menschen mit Röntgenstrahlung, Radiopharmaka oder an Beschleunigern technisch durchführen.
Kenntnisse im Strahlenschutz
Über Kenntnisse im Strahlenschutz nach RöV müssen verfügen:
- Humanmedizinisches Personal mit abgeschlossener medizinischer Berufsausbildung z.B. Arzthelferinnen und OP-Schwestern, die Röntgenstrahlung am Menschen unter Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes anwenden
- Tierarzthelferinnen, die Röntgenstrahlung an Tieren unter Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Tierarztes anwenden
Über Kenntnisse im Strahlenschutz nach StrlSchV müssen verfügen:
- Humanmedizinisches Personal mit abgeschlossener medizinischer Berufsausbildung z.B. Arzthelferinnen, die in der Strahlentherapie und in der Nuklearmedizin gemäß der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin technisch mitwirken
- Tierarzthelferinnen, die radioaktive Stoffe an Tieren unter Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Tierarztes anwenden
- MTR, die an Beschleunigern arbeiten


