Strahlenschutzkurse in der LPS in Berlin

zum Erwerb von Kenntnissen (Unterweisung) und Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung

Anforderungen an den Erwerb der Sachkunde für Ärzte nach RöV

Bitte beachten Sie die umfangreichen Anforderungen für Ärzte an den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung.

Röntgendiagnostik

Für den Erwerb der Sachkunde in der Röntgendiagnostik nach RöV gelten folgende Mindestzeiten sowie eine Mindestanzahl von dokumentierten Untersuchungen:

Nr.

Anwendungsgebiet

Dokumentierte Untersuchungen

Mindestzeit (Monate)

1.

Gesamtgebiet Röntgendiagnostik inkl. CT

5000

42

2.

Notfalldiagnostik bei Erwachsenen und Kindern

600

12

3.

Röntgendiagnostik eines Organsystems bzw. Anwendungsbereiches bei Erwachsenen und Kindern

12

3.1

Skelett (Schädel, Stamm- und Extremitätenskelett)

1200

 

3.2

Thorax (Lunge und Herz)

1000

 

3.3

Abdomen, insbesondere Verdauungstrakt

200

 

3.4

Niere und ableitende Organe

100

 

3.5

Mamma

500

 

3.6

Gefäßsystem (periphere/zentrale Gefäße)

100

 

4.

Röntgendiagnostik in einem sonstigen begrenzten Anwendungsbereich

jeweils 100

6

5.

Computertomographie bei Erwachsenen und Kindern in Verbindung mit einem Gebiet aus 3.

1000

12

6.

Anwendungen von Röntgenstrahlung bei Kindern in einem speziellen Anwendungsbereich bzw. mit speziellen Fragestellungen

100

6

7.

Anwendungen von Röntgenstrahlung bei Interventionen in Verbindung mit dem Gesamtgebiet oder einem Teilgebiet aus 3. bzw. mit speziellen Fragestellungen

100

6

Strahlentherapieplanung mit bildgebenden Verfahren

Für den Erwerb der Sachkunde in der Strahlentherapieplanung mit bildgebenden Verfahren einschliesslich CT gelten folgende Mindestzeiten sowie eine Mindestanzahl von dokumentierten Untersuchungen:

Nr.

Anwendungsgebiet

Planungen (mit CT)

Mindestzeit (Monate)

1.

Anwendung von Röntgenstrahlung zur Strahlentherapieplanung

300 (>200)

12

Behandlung mit Röntgenstrahlung

Für den Erwerb der Sachkunde in der Behandlung mit Röntgenstrahlung gelten folgende Mindestzeiten sowie eine Mindestanzahl von dokumentierten Untersuchungen:

Nr.

Anwendungsgebiet

Therapeutische Anwendungen

Mindestzeit (Monate)

1.

Gesamtgebiet der Röntgenbehandlung

200

18

2.

Weichstrahl-, Grenzstrahl-, und Nahbestrahlungstherapie

100

12