Die Röntgenverordnung (vom 18. Juni 2002) und die Strahlenschutzverordnung (vom 20. Juli 2001) fordern eine Aktualisierung Ihrer Fachkunde bzw. Ihrer Kenntnisse im Strahlenschutz. Hiernach sind die Fachkunde sowie die Kenntnisse alle 5 Jahre zu aktualisieren. Ausschlaggebend für die Frist zur Aktualisierung ist hierbei das Datum auf Ihrer Fachkunde- bzw. Kenntnisbescheinigung.
Zur Aktualisierung der Fachkunde und der Kenntnisse im Strahlenschutz nach StrlSchV und nach RöV bieten wir diverse, auf die jeweilige Berufsgruppe bezogene, Aktualisierungskurse an.