Kurse für den technischen Bereich

Fachkunde

Die LPS bietet verschiedene, auf die jeweilige Berufsgruppe und die technischen Anwendungsgebiete zugeschnittenen Strahlenschutzkurse an. Sie sind eine wesentliche Voraussetzung zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

Achtung bei der Fachkundebeantragung:

Laut § 47 Abs. 1 Satz 3 StrlSchV darf die Kursteilnahme bei Beantragung der Fachkunde insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Dies bedeutet, dass, wenn die Pflicht zur Teilnahme an mehreren Kursen besteht, die Kursteilnahme bezogen auf alle Kurse insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf.

Aktualisierung der Fachkunde

Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung (in der jeweils gültigen Fassung) fordern eine Aktualisierung Ihrer Fachkunde im Strahlenschutz innerhalb von 5 Jahren. Ausschlaggebend für die Frist zur Aktualisierung ist hierbei das Datum auf Ihrer Fachkundebescheinigung. Hinweise

Kursdurchführung gemäß Richtlinie

Aktuell sind die Fachkunderichtlinien noch nicht an das neue Strahlenschutzgesetz und die neue Strahlenschutzverordnung angepasst. Die Überarbeitung der Richtlinien erfolgt voraussichtlich 2019/2020. Solange erfolgt die Ausbildung im Strahlenschutz auf Grundlage der noch gültigen Fachkunderichtlinien:

Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde und Kenntnisse beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen zur technischen Anwendung und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern sowie über Anforderungen an die Qualifikation von behördlich bestimmten Sachverständigen

Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung

Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde
Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung