Aktualisierung der Kenntnisse und der Fachkunde nach RöV und StrlSchV
Laut Röntgenverordnung (vom 18. Juni 2002) und Strahlenschutzverordnung (vom 20. Juli 2001) müssen die Fachkunde und die Kenntnisse im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs im Strahlenschutz aktualisiert werden. Ausschlaggebend für die Frist zur Aktualisierung ist hierbei das Datum auf Ihrer Fachkunde- bzw. Kenntnisbescheinigung.
Zur Aktualisierung der Fachkunde und der Kenntnisse im Strahlenschutz nach StrlSchV und nach RöV bieten wir auf den jeweiligen Anwendungsbereich und auf die jeweilige Berufsgruppe bezogene Aktualisierungskurse im Strahlenschutz an. Der zeitliche Umfang des Aktualisierungskurses richtet sich nach der jeweiligen Fachkundegruppe bzw. nach der Art der Kenntnisse. Falls Sie eine Aktualisierung Ihrer Kenntnisse bzw. Ihrer Fachkunde nach RöV sowie nach StrlSchV benötigen, können Sie die Aktualisierungskurse an zwei aufeinander folgenden Tagen buchen. Dadurch verkürzt sich der zeitliche Umfang der Kurse.
Versäumen der Aktualisierung
Sollten Sie Ihre Fachkunde bzw. Kenntnisse noch nicht aktualisiert haben, treten Sie bitte umgehend mit Ihrer zuständigen Stelle (z.B. Ärztekammer oder Gewerbeaufsichtsamt) in Kontakt.

