Kompetenz in der Personendosimetrie

Ihr kompetenter Partner für amtliche Messungen zur Bestimmung der Personendosis nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung.

Nutzung eines Teilkörperdosimeters bei Anwendung der Radiosynoviorthese (RSO)

Ab dem 1.12.2009 bietet die LPS ein spezielles Fingerringdosimeter bei Anwendung der Radiosynoviorthese (RSO) an. 

Dieses RSO-Dosimeter ist ein Beta-Fingerringdosimeter und wird ausschließlich als zusätzliches Dosimeter bei Anwendung der RSO getragen.

Die Verwendung eines zusätzlichen RSO-Dosimeters ist für alle Anwender der RSO vorgeschrieben, wenn mehr als 100 RSO-Anwendungen im Jahr durchgeführt werden (Beschluss des Fachausschuss Strahlenschutz).

Anmeldung zur Überwachung

Die Überwachung mit einem RSO-Dosimeter muss gesondert beantragt werden.

Wird die Person bereits mit einem Beta-Fingerringdosimeter überwacht, dann muss das RSO-Dosimeter zusätzlich beantragt werden.

Wird die Person bisher noch nicht überwacht, muss die Anmeldung für eine Überwachung mit einem "normalen" Beta-Fingerringdosimeter und zusätzlich mit einem RSO-Dosimeter erfolgen.

Zuordnung und Bewertung

Die LPS legt beim Versand der RSO-Dosimeter die Zuordnung zur Person fest. Diese Zuordnung muss grundsätzlich eingehalten werden, da der Messwert des RSO-Dosimeters mit dem Faktor 2 multipliziert wird.

Alle RSO-Dosimeter werden auf den Zuordnungs- und Ergebnisbögen mit dem Kürzel RSO und dem Tragezweck "41" gekennzeichnet.

Die Ergebnisse der beiden Überwachungen werden getrennt mitgeteilt.

Überwachung der Schwell- und Grenzwerte

Zur Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte für die lokale Hautdosis (500 mSv) bzw. die Meldeschwellen an die Aufsichtsbehörden (1/10 bzw. 3/10 des Grenzwertes) erfolgt die Summation der Ergebnisse der beiden Teilkörperdosimeter ("normales" Beta-Fingerringdosimeter und RSO-Dosimeter).

Ansprechpartner

Für weitere Auskünfte steht ihnen Herr Dr. Engelhardt (Tel. 030 - 6576 3125) zur Verfügung.