Nutzung eines Teilkörperdosimeters bei Anwendung der Radiosynoviorthese (RSO)
Ab dem 1.12.2009 bietet die LPS ein spezielles Fingerringdosimeter bei Anwendung der Radiosynoviorthese (RSO) an.
Dieses RSO-Dosimeter ist ein Beta-Fingerringdosimeter und wird ausschließlich als zusätzliches Dosimeter bei Anwendung der RSO getragen.
Die Verwendung eines zusätzlichen RSO-Dosimeters ist für alle Anwender der RSO vorgeschrieben, wenn mehr als 100 RSO-Anwendungen im Jahr durchgeführt werden (Beschluss des Fachausschuss Strahlenschutz).
Anmeldung zur Überwachung
Die Überwachung mit einem RSO-Dosimeter muss gesondert beantragt werden.
Wird die Person bereits mit einem Beta-Fingerringdosimeter überwacht, dann muss das RSO-Dosimeter zusätzlich beantragt werden.
Wird die Person bisher noch nicht überwacht, muss die Anmeldung für eine Überwachung mit einem "normalen" Beta-Fingerringdosimeter und zusätzlich mit einem RSO-Dosimeter erfolgen.
Zuordnung und Bewertung
Die LPS legt beim Versand der RSO-Dosimeter die Zuordnung zur Person fest. Diese Zuordnung muss grundsätzlich eingehalten werden, da der Messwert des RSO-Dosimeters mit dem Faktor 2 multipliziert wird.
Alle RSO-Dosimeter werden auf den Zuordnungs- und Ergebnisbögen mit dem Kürzel RSO und dem Tragezweck "41" gekennzeichnet.
Die Ergebnisse der beiden Überwachungen werden getrennt mitgeteilt.
Überwachung der Schwell- und Grenzwerte
Zur Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte für die lokale Hautdosis (500 mSv) bzw. die Meldeschwellen an die Aufsichtsbehörden (1/10 bzw. 3/10 des Grenzwertes) erfolgt die Summation der Ergebnisse der beiden Teilkörperdosimeter ("normales" Beta-Fingerringdosimeter und RSO-Dosimeter).
