Nutzung von Teilkörperdosimetern für die Bestimmung der Augenlinsendosis

Eigenschaften des Augendosimeters

Das Augendosimeter der LPS basiert auf dem Teilkörperdosimeter für Photonenstrahlung und hat eine Zulassung der PTB (DE-20-M-PTB-0059). Als Augendosimeter wird für den Detektor eine spezielle Halterung verwendet. Damit kann die Teilkörperdosis der Augenlinse in der Messgröße Augenlinsen-Personen-Dosis Hp(3) gemessen werden.

Das Augendosimeter wird mit einem Stirnband getragen.

Der Trageort des Augendosimeters hängt von den individuellen Expositionsbedingungen ab und muss repräsentativ sein.

Wird eine frontale Strahlenexposition erwartet, sollte das Augendosimeter an der Stirn (s. Abbildung) und bei einer seitlichen Exposition an der Schläfe getragen werden.

Der Halter kann aber auch mit Klebeband in einem Visier befestigt werden.

Die Zulassung als amtliches Dosimeter liegt seit dem 18.02.2021 vor.

Anwendungsbereich

Das Augendosimeter ist nur für Photonenstrahlung (25 keV - 7 MeV) zugelassen, da die Strahlenexposition durch Betastrahlung die zulässigen Grenzen überschreitet. Im technischen Datenblatt finden Sie detaillierte Angaben.

Bei Expositionen durch Betastrahlung empfiehlt die LPS das Tragen einer Schutzbrille aus Plexiglas. Diese Schutzbrille sollte die niederenergetische Betastrahlung so weit abschirmen, dass dann die Überwachung der Augenlinse unterbleiben kann.

Amtliche Überwachung

Die LPS wird ab dem Tragezeitraumbeginn 01.04.2021 die amtliche Überwachung mit dem Augenlinsendosimeter in der Messgröße Hp(3) einführen. Alle bestehenden Überwachungen werden automatisch umgestellt.

Das BMU hat mit Rundschreiben vom 22.12.2020 folgende Regeln für Augendosimeter festgelegt:

amtliche Rundung ab 0,3 mSv in 0,1 mSv-Schritten, d.h. ab 0,25 mSv wird aufgerundet und bei Dosiswerten <0,25 mSv abgerundet
Grenzwert der beruflichen Exposition 20 mSv
Beginn der Überwachungspflicht Sobald mehr als 15 mSv pro Jahr möglich sind, muss die Augenlinsendosis überwacht werden
Schwellwerte Ab einer Dosis von 2 mSv (einfache Schwellwertüberschreitung) erfolgt eine Mitteilung an die zuständige Aufsichtsbehörde und ab 6 mSv (dreifache Schwellwertüberschreitung) eine Sofortmeldung.

Zur Abschätzung, ob eine amtliche Überwachung notwendig ist, könnte die Strahlenexposition noch in der Messgröße Hp(0,07) erfasst werden, da diese Messgröße noch bis Ende 2021 für Erhebungsmessungen genutzt werden darf
(s. § 197 StrlSchV). Ab sofort wird die neue Messgröße Hp(3) verwendet.

Bestellung, Versand und Kosten

Bestellung

Die Anmeldung für die Überwachung mit einem Augendosimeter erfolgt analog zur Überwachung mit einem Fingerringdosimeter. Es muss lediglich der Trageort Auge angegeben werden.

Wird das weiße Kunststoffband zur Befestigung benötigt, muss es gesondert bestellt werden.

Versand

Beim Wechsel des Dosismeters wird nur das Augendosimeter verschickt. Das weiße Kunststoffband wird wiederverwendet.

Kosten

Die Kosten für die Überwachung der Augenlinse sind identisch mit denen für die Überwachung mit einem normalen Photonenteilkörperdosimeter.

Weiterführende Literatur

Die Strahlenschutzkommision hat sich auf ihrer 234. Sitzung (14.05.2009) mit dem Thema: "Strahleninduzierte Katarakte" befasst und eine Empfehlung herausgegeben. Eine Kernaussage dieser Empfehlung ist:

"Bei Tätigkeiten, die bekanntermaßen mit einer signifikanten Linsenexposition einhergehen können (beispielsweise bei kardiologischen oder radiologischen Interventionen), muss eine gezielte Erfassung der Linsendosis erfolgen. ..."

Zulassung