Kompetenz in der Personendosimetrie

Ihr kompetenter Partner für amtliche Messungen zur Bestimmung der Personendosis nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung.

Die Personendosismessstelle

Kompetenz in der Personendosimetrie

Die Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung (LPS) ist Ihr kompetenter Partner für amtliche Messungen zur Bestimmung der Personendosis nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung.

Sie ist die amtliche Personendosismessstelle für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg sowie die Freistaaten Sachsen und Thüringen. Eine Zusammenstellung der Zuständigkeiten für andere Bundesländer finden Sie hier.

Für beruflich strahlenexponierte Personen in den genannten Ländern bestimmt die Messstelle der LPS mit amtlichen Dosimetern die Personendosis bei äußerer Strahlenexposition nach den Regelungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), der Röntgenverordnung (RöV) sowie weiterer Richtlinien, Empfehlungen und Normen. Rechtsgrundlagen für diese Messungen sind §§ 40 und 41 StrlSchV bzw. § 35 RöV bei einer beruflichen Strahlenbelastung durch Röntgen-, Gamma-, Beta- oder Neutronenstrahlung sowie § 95 Absatz 10 StrlSchV bei einer beruflichen Exposition durch Radon.

Für diese Messungen werden geeignete amtliche Personendosimeter und Radon-Exposimeter bereitgestellt, auf Anforderung in regelmäßigen Abständen von meist einem Monat ausgegeben und ausgewertet. Die Dosimeter der Messstelle der LPS erfüllen alle Qualitätsanforderungen und nehmen seit Jahren erfolgreich an obligatorischen Vergleichsmessungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) teil.

Mit der Bestimmung der Personendosis kann sowohl die Einhaltung von Grenzwerten der Körperdosis als auch das strahlenschutzgerechte Verhalten bei Strahlenexpositionen weit unterhalb der Grenzwerte kontrolliert werden. Die Ergebnisse der amtlichen Personendosimetrie werden dem Auftraggeber sowie dem Strahlenschutzregister mitgeteilt und in der Messstelle selbst mindestens 30 Jahre gespeichert. Sie können bei versicherungsrechtlichen Streitfällen zusammen mit der klinischen und arbeitsplatzanalytischen Bewertung auch für die Begutachtung von Krankheitsbildern verwendet werden.

Neben verschiedenen Arten von Personendosimetern und Radon-Exposimetern bietet die Messstelle passive Ortsdosimeter für Umgebungsmessungen an. Alle Messgeräte stehen auch für andere Messzwecke bei Bedarf zur Verfügung.

Für die Kontrolle der wöchentlichen Strahlenexposition zur Kontrolle des speziellen Grenzwertes von Schwangeren können elektronische Personendosimeter ausgeliehen werden. Diese Dosimeter sind jedoch noch nicht für die amtliche Überwachung zugelassen.

Eine detaillierte Beschreibung der dosimetrischen Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen finden Sie in einem ausführlichen Artikel, den Sie hier finden.