Kurse zum Erwerb der Fachkunde für Feuerwehr und Polizei

Wenn Sie als Mitarbeiter der Feuerwehr oder der Polizei mit ionisierender Strahlung zu tun haben und aus diesem Grund eine Weiterbildung im Strahlenschutz benötigen, ist die LPS der richtige Ansprechpartner für Sie. Bevor Sie sich oder Ihre Kollegen zu einem Strahlenschutzkurs anmelden, überlegen Sie bitte, ob Sie für eventuelle Einsatzfälle Entscheidungshilfen benötigen oder ob Sie einen "regulären" Strahlenschutzkurs brauchen.

Reguläre Kurse sind geeignet für Strahlenschutzbeauftragte, die z. B. verantwortlich sind für:

  • radioaktive Kontrollpräparate für Strahlungsmessgeräte
  • radioaktive Übungspräparate
  • offene radioaktive Stoffe (z. B. radioaktive Lösungen), die in radiochemischen Labors eingesetzt werden (denkbar für kriminaltechnische Untersuchungen)
  • Gaschromatographen zur Feststellung von Schadstoffen
  • Röntgenfluoreszenzanalysegeräte (ortsfeste oder von Hand gehaltene)
  • Röntgenblitzgeräte (z. B. Einsatz beim Kampfmittelräumdienst)
  • Gepäckdurchleuchtungsgeräte (z. B. beim Justizvollzugsdienst)

Diese regulären Kurse werden entsprechend der Fachkunderichtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und Fachkunderichtlinie Technik nach Röntgenverordnung (RöV) von der LPS angeboten. Je nach Gefährdungspotential dauern diese Kurse ein bis fünf (in Ausnahmefällen sechs) Tage. Die Mitarbeiter der LPS beraten Sie gern. Welcher Kurs für Sie geeignet ist, entscheidet letztlich das Gewerbeaufsichtsamt Ihres Bundeslandes (in Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit – LAGetSi).

Kommt es zu Einsätzen von Kräften der Polizei oder Feuerwehr, die im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen stehen, ist es oftmals erforderlich, vor Ort für den Selbstschutz die richtigen Entscheidungen zu treffen (z. B. Interpretation von Strahlungsmesswerten, Begrenzung der Einsatzzeit, Verwendung von Schutzmitteln usw.). Für solche Arbeitsgebiete gibt es keine Fachkunde im Strahlenschutz, d.h. "reguläre" Kurse.

Zielgruppen für "nicht reguläre" Kurse können z. B. sein:

  • Brandmeisteranwärter (Strahlenschutzkurs im Rahmen ihrer Ausbildung)
  • Einsatzkräfte vor Ort
  • Einsatzleiter
  • Mitarbeiter von Strahlenspürtrupps
  • Dienststellenleiter"alte Hasen", die ihr Wissen auffrischen möchten.

Für die Wissensvermittlung auf diesen speziellen Gebieten bietet die LPS andere - nicht reguläre - Kurse (Seminare, Informationsveranstaltungen) an. Diese erfolgen in Absprache mit den Dienststellen der Feuerwehr oder Polizei. Die Kursinhalte orientieren sich sowohl an entsprechenden Dienstvorschriften der Feuerwehr und Polizei (z. B. FwDV 500 oder Leitfaden 450) als auch an den o. g. Fachkunderichtlinien und können entsprechend Ihren Wünschen zeitlich (Dauer einige Stunden, ein Tag oder mehrere) und inhaltlich nach Belieben festgelegt werden (z. B. Anwendung von Strahlungsmessgeräten und Interpretation der Messwerte, Abschätzung von Aufenthaltszeiten, Eigenschaften und Gefährdungspotentiale ionisierender Strahlung, gesetzliche Bestimmungen zum Strahlenschutz oder einfach ein "Rundumschlag" zum Strahlenschutz, der alles mögliche beinhaltet). Die Wissensvermittlung erfolgt mit Hilfe von Vorträgen, Seminaren und praktischen Übungen.