Neuigkeiten von der LPS

Informationen zum Strahlenschutz und zur Personendosimetrie

Nacherhebung von Personendaten

16.10.2008

Die Personendosismessstelle bittet im Oktober 2008 alle Kunden der amtlichen Überwachung ihre Personendaten zu aktualisieren.

Datennacherhebung

Die Messstelle bittet Sie um Mitarbeit bei der Nacherhebung von Personenangaben.

Folgende zusätzliche Daten werden benötigt:

  • Geburtsort und
  • nur bei Strahlenpassinhabern - der Angabe der Registriernummer des Strahlenpasses (Die 6-stellige Registriernummer befindet sich auf S. 3 des Strahlenpasses im mittleren Feld oben).

Diese Angaben müssen gemäß der 2001 novellierten Messstellenrichtlinie (s. Abschnitt 4.5 der Richtlinie) im Auftrag des Strahlenschutzregisters (§ 12c AtG) erhoben werden. Bei Neuanmeldungen werden diese Daten bereits erfragt.

Grundlage der Datenerhebung ist die Pflicht des Strahlenschutzverantwortlichen oder -beauftragten nach § 41 Abs. 4 StrlSchV und § 35 Abs. 7 RöV Angaben zur überwachten Person zur Verfügung zu stellen.

Ansprechpartner

Für weitere Information steht Ihnen Herr Dr. Engelhardt (Tel. 030-65763125) zur Verfügung.