Liebe Kursteilnehmende,
Um das Ansteckungsrisiko mit dem Erreger SARS-CoV-2 für alle Beteiligten zu reduzieren empfehlen wir Ihnen, sich vor Besuch der LPS auf SARS-CoV-2 zu testen. Eine Auswahl von Teststellen in Berlin finden Sie unter https://www.direkttesten.berlin
In den Räumlichkeiten der LPS besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Der überwiegende Anteil der Kurse wird als sogenannter Blended-Learning-Kurs angeboten.
Weitere Informationen über die Formate der Kursdurchführung finden Sie hier
Hinweise für die technische Durchführung finden Sie hier:
https://www.lps-berlin.de/onlinekurse
Hinweise zu verlängerten Aktualisierungsfristen
https://www.fs-ev.org/service/strahlenschutz-in-der-corona-krise
Bei Buchungen mit Live-Online-Anteil kann es zu Änderungen in der Kursdurchführung kommen (der Live-Online-Unterricht muss möglicherweise als Präsenzunterricht in der LPS durchgeführt werden). Der rechtliche Rahmen für die Form der Kursdurchführung für 2023 ist noch nicht endgültig festgelegt. Mit einer Festlegung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist nicht vor Ende des Jahres 2022 zu rechnen.
Seit dem 31.12.2018 sind das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27.06.2017 und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29.11.2018 in Kraft und haben damit die Röntgenverordnung (RöV) und „alte“ Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) abgelöst.
Informationen über Änderungen bezüglich der Strahlenschutzkurse, Ihrer Fachkunde oder Genehmigung finden Sie in Kurzform hier.
Kursdurchführung nach Richtlinie
- Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin
- Strahlenschutz in der Medizin (Strahlentherapie und Nuklearmedizin)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte
Welchen Strahlenschutzkurs benötige ich?