Strahlenschutzkurse für Tierärzte

Tierärzte, die Röntgenstrahlung eigenverantwortlich an Tieren zur Untersuchung anwenden, müssen im Besitz der Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29.11.2018 sein. Die Fachkunde in der Röntgendiagnostik (alle Anwendungen der Projektionsradiographie) kann mit Bestehen der Abschlussprüfung der staatlichen Berufsausbildung als Tierarzt erworben werden. Ist das für Sie nicht zutreffend, so benötigen Sie zum Erwerb der Fachkunde für Tierärzte in der Röntgendiagnostik die Teilnahme am Grundkurs im Strahlenschutz nach der Richtlinie Strahlenschutz in der Tiermedizin sowie den Erwerb der Sachkunde über einen Zeitraum von mindestens einem Monat.

Tierärzte, die dosisintensivere Untersuchungsverfahren (z.B. der Computertomographie), sowie Tierärzte, die ionisierende Strahlung und/oder radioaktive Stoffe nach Strahlenschutzverordnung (z.B. Strahlentherapie) an Tieren anwenden, benötigen gesonderte Fachkunden. Für den Erwerb dieser Fachkunden, werden die entsprechenden Spezialkurse aus der Humanmedizin anerkannt. 

Kurse
Kurs im Strahlenschutz für Tierärzte
Spezialkurse für Ärzte in der Computertomographie
Spezialkurs im Strahlenschutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin
Aktualisierungen Hinweise beachten!
Aktualisierung der Fachkunde für Tierärzte (Röntgenanwendung)
Aktualisierung der Fachkunde für Ärzte und Medizinphysikexperten (Strahlentherapie und Nuklearmedizin)