Strahlenschutzkurse für Ärzte

Ärzte, die radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung am Menschen zur Untersuchung oder zur Behandlung eigenverantwortlich anwenden bzw. diese Anwendung beaufsichtigen, müssen im Besitz der Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29.11.2018 sein. Die Fachkunde im Strahlenschutz nach StrlSchV § 47 berechtigt zur Stellung der rechtfertigenden Indikation einer Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung (mit Energien oberhalb von 1 MeV) am Menschen.

Kurse für Anwender in der Strahlentherapie und Nuklearmedizin
Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte 
Spezialkurs im Strahlenschutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin
Kurs zur Vermittlung des notwendigen Wissens im Strahlenschutz für die Mitwirkung sonst tätiger Personen bei der SLN-Diagnostik - Nur auf Anfrage
Aktualisierung Hinweise beachten!
Aktualisierung der Fachkunde nach StrlSchV für Ärzte und Medizinphysikexperten