Aktualisierung der Kenntnisse und der Fachkunde nach StrlSchV

Laut §§ 48, 49 der Strahlenschutzverordnung vom 29.11.2018 müssen die Fachkunde und die Kenntnisse im Strahlenschutz spätestens nach fünf Jahren durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs im Strahlenschutz aktualisiert werden. Ausschlaggebend für die Frist zur Aktualisierung ist hierbei das Datum des Erwerbs Ihrer Fachkunde bzw. Ihrer Kenntnisse. 

Beispiel:
Fachkunde bzw. Kenntnisse erworben am 11.11.2019, somit muss die Aktualisierung spätestens bis zum 10.11.2024 durchgeführt worden sein.

Zur Aktualisierung der Fachkunde und der Kenntnisse im Strahlenschutz bieten wir auf den jeweiligen Anwendungsbereich und auf die jeweilige Berufsgruppe bezogene Aktualisierungskurse im Strahlenschutz an. Der zeitliche Umfang des Aktualisierungskurses richtet sich nach der jeweiligen Fachkundegruppe bzw. nach der Art der Kenntnisse. Falls Sie eine Aktualisierung Ihrer Kenntnisse bzw. Ihrer Fachkunde für die Röntgenanwendung, Anwendung in der Nuklearmedizin und Strahlentherapie benötigen, können Sie die Aktualisierungskurse an zwei aufeinander folgenden Tagen buchen. Dadurch verkürzt sich der zeitliche Umfang der Kurse. 

Versäumen der Aktualisierung

Sollten Sie Ihre Fachkunde bzw. Kenntnisse nicht fristgerecht aktualisiert haben, treten Sie bitte umgehend mit Ihrer zuständigen Stelle (z.B. Ärztekammer oder Gewerbeaufsichtsamt) in Kontakt.

Übersicht Aktualisierungskurse

 

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